AI Compliance Management

Künstliche Intelligenz eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten. Gleichzeitig entstehen rechtliche, organisatorische und technische Anforderungen.

Ein Compliance Management schafft dafür eine klare und nachvollziehbare Struktur.

Sie sorgt dafür, dass KI nicht unkontrolliert eingesetzt wird, sondern nachvollziehbar, verantwortungsvoll und im Einklang mit den geltenden Anforderungen.

ANDLIS unterstützt Sie dabei, Ihre eingesetzten und geplanten KI-Systeme zu erfassen, rechtlich einzuordnen und eine tragfähige Compliance-Struktur aufzubauen.

Verständlich geplant, nachvollziehbar dokumentiert und im Unternehmensalltag umsetzbar.

AI Compliance, die im Unternehmen funktioniert


Was bedeutet AI Compliance?

Sie umfasst alle Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen sicherstellt, dass künstliche Intelligenz rechtmäßig, transparent, sicher und verantwortungsvoll eingesetzt wird.

Dabei geht es nicht nur um den EU AI Act.

Je nach Einsatzgebiet müssen auch Datenschutz, Informationssicherheit, Arbeitsrecht, Mitbestimmung, Urheberrecht, Produktsicherheit, Verbraucherschutz und branchenspezifische Anforderungen berücksichtigt werden.

Eine funktionierende Compliance beantwortet unter anderem folgende Fragen:

  • Welche KI-Systeme werden im Unternehmen eingesetzt?
  • Für welche Zwecke werden sie verwendet?
  • Welche Rolle hat das Unternehmen nach dem EU AI Act?
  • Welche Daten werden verarbeitet?
  • Welche Risiken können für Menschen und das Unternehmen entstehen?
  • Welche gesetzlichen Anforderungen gelten?
  • Welche Transparenzpflichten sind zu erfüllen?
  • Wo ist menschliche Kontrolle erforderlich?
  • Welche Dokumentationen und Nachweise werden benötigt?
  • Wie werden Anbieter, Änderungen und Vorfälle überprüft?

Sie schafft keine zusätzliche Bürokratie um ihrer selbst willen. Sie schafft eine verlässliche Grundlage für den kontrollierten Einsatz von KI.

Der EU AI Act folgt einem risikobasierten Ansatz. Je höher das mögliche Risiko eines KI-Systems für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte ist, desto umfangreicher sind die Anforderungen.

Verbotene KI-Praktiken

Bestimmte Anwendungen dürfen grundsätzlich nicht eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise einzelne manipulative, ausbeuterische oder besonders grundrechtsgefährdende Praktiken.

Hochrisiko-KI-Systeme

Besonders strenge Anforderungen können unter anderem für KI-Systeme in folgenden Bereichen gelten:

  • Beschäftigung und Personalentscheidungen
  • Bildung und berufliche Weiterbildung
  • Zugang zu wesentlichen privaten und öffentlichen Leistungen
  • biometrische Identifizierung und Kategorisierung
  • kritische Infrastrukturen
  • Strafverfolgung
  • Migration, Asyl und Grenzkontrolle

Rechtspflege und demokratische Prozesse

Durch den 2026 in Kraft getretenen AI Omnibus gelten die Anforderungen für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III grundsätzlich ab dem 2. Dezember 2027. Für KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten in regulierte Produkte integriert sind, gelten sie grundsätzlich ab dem 2. August 2028. Andere Vorschriften, darunter Transparenzpflichten, Verbote und Aufsichtsvorschriften, gelten bereits früher.

KI-Systeme mit Transparenzpflichten

Bei bestimmten KI-Anwendungen müssen Menschen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren oder dass Inhalte künstlich erzeugt beziehungsweise verändert wurden.

Das kann beispielsweise betreffen:

  • Chatbots
  • Sprachassistenten
  • Deepfakes
  • KI-generierte Bilder, Audio- oder Videoinhalte
  • bestimmte biometrische Systeme
  • bestimmte KI-generierte Texte von öffentlichem Interesse

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Acts gelten seit dem 2. August 2026.

KI-Systeme ohne besondere Risikoklasse

Auch wenn ein KI-System nicht als Hochrisiko-System eingestuft wird, können weiterhin Anforderungen bestehen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Datenschutz
  • Vertraulichkeit
  • Informationssicherheit
  • Urheberrecht
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen
  • arbeitsrechtliche Anforderungen
  • interne Freigaben
  • Schulungen
  • vertragliche Vorgaben

Keine Hochrisiko-Einstufung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass keine Compliance-Maßnahmen erforderlich sind.

So analysiert ANDLIS ihre Compliance

1. Eingesetzte und geplante KI-Systeme erfassen

Wir erfassen, welche KI-Anwendungen bereits verwendet werden und welche Systeme künftig eingesetzt werden sollen.

Dabei betrachten wir auch Anwendungen, die von Mitarbeitenden möglicherweise bereits ohne offizielle Freigabe genutzt werden.

Erfasst werden unter anderem:

  • Name und Anbieter des Systems
  • vorgesehener Einsatzzweck
  • betroffene Unternehmensbereiche
  • Nutzergruppen
  • verwendete Daten
  • technische Einbindung
  • Schnittstellen zu anderen Systemen
  • Speicher- und Verarbeitungsorte
  • bestehende Verträge und Einstellungen

2. Rolle des Unternehmens bestimmen

Die gesetzlichen Anforderungen hängen wesentlich davon ab, welche Rolle das Unternehmen einnimmt.

Ein Unternehmen kann beispielsweise sein:

  • Anbieter eines KI-Systems
  • Betreiber eines KI-Systems
  • Importeur
  • Händler
  • Produkthersteller
  • Bevollmächtigter
  • Anbieter oder Nutzer eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck

Ein Unternehmen kann auch unbeabsichtigt zum Anbieter werden, beispielsweise wenn ein bestehendes System wesentlich verändert, unter eigenem Namen angeboten oder für einen anderen Zweck eingesetzt wird.

3. Verwendungszweck und Auswirkungen analysieren

Wir betrachten, welche Aufgaben das KI-System übernimmt und welche Auswirkungen seine Ergebnisse haben können.

Dabei prüfen wir insbesondere:

  • Unterstützt die KI lediglich?
  • Bereitet sie Entscheidungen vor?
  • Trifft sie Entscheidungen automatisiert?
  • Betrifft sie Beschäftigte, Bewerber, Kunden oder andere Personen?
  • Können Grundrechte oder wirtschaftliche Interessen betroffen sein?
  • Können fehlerhafte Ergebnisse erhebliche Folgen auslösen?

4. Risikoklassifizierung durchführen

Das KI-System wird anhand seines Zwecks, seiner Funktion und seines Einsatzgebiets eingeordnet.

Geprüft wird insbesondere:

  • ob eine verbotene KI-Praxis vorliegt
  • ob das System unter Anhang I oder Anhang III des EU AI Acts fällt
  • ob eine Hochrisiko-Einstufung besteht
  • ob eine Ausnahme greift
  • ob Transparenzpflichten bestehen
  • ob Anforderungen an Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck relevant sind
  • welche weiteren betrieblichen Risiken bestehen

5. Rechtliche Anforderungen bestimmen

Auf Grundlage der Einordnung wird geprüft, welche gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen berücksichtigt werden müssen.

Dabei werden nicht nur der EU AI Act und das deutsche Durchführungsgesetz betrachtet, sondern auch weitere einschlägige Vorschriften.

6. Bestehende Strukturen prüfen

Wir prüfen, welche Prozesse und Dokumente bereits vorhanden sind und weiterverwendet werden können.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Datenschutzmanagement
  • Informationssicherheitsmanagement
  • Lieferantenprüfung
  • Risikomanagement
  • Qualitätsmanagement
  • Freigabeprozesse
  • Schulungssysteme
  • Vorfallmanagement
  • Änderungsmanagement
  • interne Richtlinien

Bestehende Strukturen sollen nicht unnötig doppelt aufgebaut werden.

7. Handlungsbedarf einordnen

Sie erhalten eine verständliche Darstellung:

  • was bereits ausreichend geregelt ist
  • welche Lücken bestehen
  • welche Risiken besonders wichtig sind
  • welche Maßnahmen gesetzlich erforderlich sind
  • welche Maßnahmen freiwillig sinnvoll sind
  • welche Punkte aktuell nicht relevant sind
  • welche Aufgaben zuerst umgesetzt werden sollten

8. Compliance-Plan entwickeln

Aus der Analyse entsteht ein realistischer Plan für ihr Unternehmen.

Der Plan kann beispielsweise enthalten:

  • notwendige Richtlinien und Dokumentationen
  • Prüf- und Freigabeschritte
  • Anforderungen an Anbieter und Verträge
  • technische und organisatorische Maßnahmen
  • Schulungsbedarf
  • Transparenzmaßnahmen
  • Zuständigkeiten im konkreten Prozess
  • regelmäßige Kontrollen
  • Zeitpunkte für Überprüfungen

Dabei entscheiden sie, welche Maßnahmen wann und in welchem Umfang umgesetzt werden.

9. Umsetzung begleiten

ANDLIS begleitet sie bei der praktischen Umsetzung.

Dazu können gehören:

  • Erstellung und Anpassung der erforderlichen Unterlagen
  • Einführung eines KI-Systemverzeichnisses
  • Aufbau von Prüf- und Freigabeabläufen
  • Unterstützung bei Anbieterprüfungen
  • Entwicklung interner KI-Regeln
  • Schulungen
  • Dokumentation der Umsetzung
  • regelmäßige Überprüfung
  • Anpassung bei Änderungen von Systemen oder Anforderungen

Was die AI Compliance-Beratung umfassen kann

Je nach Auftrag und Ausgangslage können folgende Leistungen dazugehören:

  • Compliance Bestandsaufnahme
  • Erfassung eingesetzter und geplanter KI-Systeme
  • Aufbau eines KI-Systemregisters
  • Rollenbestimmung nach dem EU AI Act
  • Risikoklassifizierung
  • Prüfung verbotener KI-Praktiken
  • Prüfung von Transparenzpflichten
  • Prüfung möglicher Hochrisiko-Einstufungen
  • Bewertung von Auswirkungen auf Grundrechte
  • Verbindung mit Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • KI-Risikoanalysen
  • AI-Impact-Assessments
  • Prüfung von Datenqualität und Datenherkunft
  • Prüfung menschlicher Aufsichtsmöglichkeiten
  • Prüfung von Protokollierung und Nachvollziehbarkeit
  • Anbieter- und Lieferantenprüfung
  • Prüfung von Verträgen und Leistungsbeschreibungen
  • Aufbau von Prüf- und Freigabeprozessen
  • interne KI-Richtlinien
  • Nutzungsregeln für generative KI
  • Transparenz- und Kennzeichnungskonzepte
  • Vorfall- und Beschwerdeprozesse
  • Änderungsmanagement
  • Dokumentations- und Nachweiskonzepte
  • Schulungen für Beschäftigte und verantwortliche Personen
  • regelmäßige Überprüfung eingesetzter KI-Systeme
  • Aufbau oder Weiterentwicklung eines KI-Managementsystems

Sie erhalten keine pauschale Sammlung von Vorlagen. Die erforderlichen Unterlagen und Prozesse werden aus ihren tatsächlichen KI-Anwendungen und betrieblichen Abläufen entwickelt.

Rechtliche Grundlagen

Diese Compliance basiert auf einem Zusammenspiel aus europäischem Recht, deutschem Recht, Datenschutz, Cybersicherheit, Arbeitsrecht, Produktsicherheit und branchenspezifischen Vorgaben.

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Der EU AI Act soll insbesondere Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte schützen.

Je nach KI-Anwendung können unter anderem betroffen sein:

  • Menschenwürde
  • Schutz personenbezogener Daten
  • Privatleben
  • Gleichbehandlung
  • Meinungs- und Informationsfreiheit
  • Arbeitnehmerrechte
  • Verbraucherschutz
  • effektiver Rechtsschutz
  • Grundgesetz

Auch die Grundrechte des Grundgesetzes können bei Entwicklung und Einsatz von KI eine wichtige Rolle spielen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Artikel 1 GG, Schutz der Menschenwürde
  • Artikel 2 GG, freie Entfaltung der Persönlichkeit
  • Artikel 3 GG, Gleichheit und Diskriminierungsverbot
  • Artikel 5 GG, Meinungs- und Informationsfreiheit
  • Artikel 10 GG, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
  • Artikel 12 GG, Berufsfreiheit
  • Artikel 13 GG, Unverletzlichkeit der Wohnung

Verordnung (EU) 2024/1689, EU AI Act

Der EU AI Act ist die zentrale europäische Vorschrift für künstliche Intelligenz.

Er regelt insbesondere:

  • verbotene KI-Praktiken
  • Hochrisiko-KI-Systeme
  • Transparenzpflichten
  • Pflichten verschiedener Akteure
  • Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
  • Risikomanagement
  • Daten und Datenqualität
  • technische Dokumentation
  • Protokollierung
  • menschliche Aufsicht
  • Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit
  • Konformitätsbewertung
  • Registrierung
  • Marktüberwachung
  • Sanktionen

Der AI Act gilt nicht für jedes KI-System in gleicher Weise. Entscheidend sind Rolle, Zweck, Risikoklasse und Einsatzgebiet.

AI Omnibus

Der im Juli 2026 in Kraft getretene AI Omnibus hat den EU AI Act gezielt geändert.

Unter anderem wurden Fristen für Hochrisiko-KI verlängert, Pflichten vereinfacht, Erleichterungen für kleinere Unternehmen erweitert und die Aufsichtsstruktur angepasst.

Für die Compliance-Prüfung muss deshalb stets die aktuell geltende Fassung des EU AI Acts berücksichtigt werden.

KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz

Das deutsche KI-MIG ergänzt den EU AI Act.

Es regelt insbesondere:

  • zuständige Marktüberwachungsbehörden
  • Zusammenarbeit der Behörden
  • die Rolle der Bundesnetzagentur
  • das zentrale Koordinierungs- und Kompetenzzentrum
  • Reallabore und Innovationsförderung
  • nationale Bußgeldvorschriften

Die Bundesnetzagentur ist zentrale Anlaufstelle für die Durchführung des EU AI Acts in Deutschland.

Datenschutz-Grundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz

Sobald ein KI-System personenbezogene Daten verarbeitet, gelten zusätzlich DSGVO und BDSG.

Relevant sind unter anderem:

  • Rechtsgrundlagen
  • Zweckbindung
  • Datenminimierung
  • Transparenz
  • Betroffenenrechte
  • automatisierte Entscheidungen
  • Datenschutz durch Technikgestaltung
  • technische und organisatorische Maßnahmen
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Auftragsverarbeitung
  • Drittlandübermittlungen

AI Compliance und Datenschutz müssen deshalb häufig gemeinsam betrachtet werden.

Data Act

Der Data Act regelt den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten, insbesondere bei vernetzten Produkten und verbundenen Diensten.

Er kann beispielsweise relevant sein, wenn KI-Systeme Daten aus Maschinen, Geräten, Fahrzeugen oder anderen vernetzten Produkten verwenden.

Data Governance Act

Der Data Governance Act enthält Regelungen zur gemeinsamen Nutzung und Vermittlung von Daten.

Er kann unter anderem bei Datenvermittlungsdiensten, Datentreuhandmodellen und der Weiterverwendung bestimmter geschützter Daten des öffentlichen Sektors relevant werden.

NIS2 und BSI-Gesetz

Unternehmen, die unter die NIS2-Regelungen fallen, müssen umfangreiche Anforderungen an Cybersicherheitsrisiken, Unternehmensleitung, Lieferketten und Vorfallmeldungen erfüllen.

Die deutsche Umsetzung trat im Dezember 2025 in Kraft und führte zu einer Neufassung des BSI-Gesetzes.

Beim Einsatz geschäftskritischer KI-Systeme müssen AI Compliance und Cybersicherheit deshalb aufeinander abgestimmt werden.

Cyber Resilience Act

Der Cyber Resilience Act enthält Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen.

Er kann relevant sein, wenn KI in Software oder vernetzte Produkte integriert, entwickelt oder als Produkt bereitgestellt wird.

Digital Services Act und Digitale-Dienste-Gesetz

Für Online-Plattformen, Vermittlungsdienste und bestimmte digitale Geschäftsmodelle können zusätzlich der Digital Services Act und das deutsche Digitale-Dienste-Gesetz gelten.

Das betrifft unter anderem den Umgang mit Inhalten, Plattformrisiken, Transparenz und Nutzerrechte.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das AGG ist besonders wichtig, wenn KI für Bewerbungen, Personalauswahl, Personalentwicklung, Leistungsbewertung oder andere Beschäftigungsentscheidungen eingesetzt wird.

Diskriminierende Ergebnisse können auch dann problematisch sein, wenn sie nicht bewusst beabsichtigt wurden.

Betriebsverfassungsgesetz

Besteht ein Betriebsrat, können bei der Einführung von KI Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte entstehen.

Das gilt insbesondere, wenn ein System geeignet ist, Verhalten oder Leistung von Beschäftigten zu überwachen.

Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Bei generativer KI müssen unter anderem berücksichtigt werden:

  • Rechte an Trainings- und Eingabedaten
  • Nutzungsrechte an Texten, Bildern, Audio und Software
  • Datenbankrechte
  • Text und Data Mining
  • Rechte an KI-generierten Ergebnissen
  • Kennzeichnung und Quellenprüfung
  • vertragliche Nutzungsbedingungen der Anbieter

Die europäische Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt enthält unter anderem Regelungen zum Text und Data Mining.

Geschäftsgeheimnisgesetz

In KI-Systeme eingegebene Informationen können vertrauliche Unternehmensdaten, Know-how oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.

Deshalb müssen Zugriffsrechte, Eingaberegeln, Verträge, Speicherorte und Weiterverwendung durch den Anbieter geprüft werden.

Produktsicherheit und Produkthaftung

Wird KI in Produkte integriert oder als Bestandteil eines Produkts angeboten, können zusätzlich Produktsicherheits- und Produkthaftungsvorschriften gelten.

Die neue europäische Produkthaftungsrichtlinie berücksichtigt ausdrücklich Software und Schäden im Zusammenhang mit neuen Technologien, einschließlich KI.

Je nach Produkt können außerdem besondere Vorschriften gelten, beispielsweise für:

  • Maschinen
  • Medizinprodukte
  • In-vitro-Diagnostika
  • Fahrzeuge
  • Luftfahrt
  • Spielzeug
  • Funkanlagen
  • persönliche Schutzausrüstung
  • Aufzüge
  • industrielle Anlagen

Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht

Werden KI-Systeme gegenüber Verbrauchern eingesetzt, können zusätzlich BGB, UWG und weitere verbraucherschützende Vorschriften relevant sein.

Das betrifft beispielsweise:

  • irreführende Aussagen
  • manipulative Gestaltung
  • personalisierte Werbung
  • automatisierte Kundenkommunikation
  • Vertragsabschlüsse
  • Preisgestaltung
  • Informationspflichten
  • Branchenspezifische Regelungen

Je nach Unternehmen können weitere Vorschriften relevant werden, beispielsweise:

  • Medizinprodukte- und Gesundheitsrecht
  • Finanz- und Versicherungsaufsichtsrecht
  • Sozialrecht
  • Bildungsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Telekommunikationsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Energierecht
  • KRITIS-Regelungen
  • Berufsrecht
  • öffentlicher Dienst
  • Medien- und Rundfunkrecht

Welche Vorschriften tatsächlich gelten, wird anhand ihrer Organisation, ihrer Branche, ihrer Rolle und der konkreten KI-Anwendung geprüft.

Die wichtigsten Normen für AI Compliance

Normen sind nicht automatisch gesetzlich verbindlich.

Sie können jedoch anerkannte Vorgehensweisen beschreiben, den Stand der Technik konkretisieren und bei Audits, Ausschreibungen, Verträgen oder Konformitätsbewertungen eine wichtige Rolle spielen.

Eine ISO- oder DIN-Norm führt auch nicht automatisch zur Konformität mit dem EU AI Act. Eine Vermutungswirkung entsteht grundsätzlich erst, wenn eine europäische harmonisierte Norm offiziell für die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen veröffentlicht wurde.

DIN EN ISO/IEC 42001:2026-08

Die zentrale Norm für ein Managementsystem für künstliche Intelligenz.

Sie enthält Anforderungen für Aufbau, Einführung, Betrieb, Überwachung und kontinuierliche Verbesserung eines KI-Managementsystems.

Die Norm behandelt unter anderem:

  • KI-Politik
  • Ziele und Verantwortlichkeiten
  • Risikobewertung
  • Behandlung von Risiken
  • Folgenabschätzung
  • Lebenszyklus von KI-Systemen
  • Lieferanten
  • Dokumentation
  • Überwachung
  • interne Audits
  • kontinuierliche Verbesserung

Die deutsche Fassung DIN EN ISO/IEC 42001:2026-08 basiert auf ISO/IEC 42001:2023.

DIN EN ISO/IEC 23894:2025-07

Diese Norm enthält Leitlinien für das Risikomanagement bei künstlicher Intelligenz.

Sie unterstützt Organisationen bei:

  • Risikoidentifikation
  • Risikoanalyse
  • Risikobewertung
  • Risikobehandlung
  • Überwachung
  • Kommunikation
  • Einbindung in bestehende Risikomanagementsysteme

DIN EN ISO/IEC 22989:2024-09

Diese Norm definiert grundlegende Begriffe und Konzepte der künstlichen Intelligenz.

Sie schafft eine einheitliche Sprache für Anbieter, Betreiber, Entwickler, Prüfer und andere Beteiligte.

ISO/IEC 38507:2022

Diese Norm behandelt die Auswirkungen des Einsatzes künstlicher Intelligenz auf die Unternehmens- und IT-Governance.

Sie richtet sich insbesondere an Leitungs- und Aufsichtsorgane und unterstützt bei der verantwortungsvollen Steuerung von KI.

ISO/IEC 42005:2025

Diese Norm enthält Leitlinien für Folgenabschätzungen von KI-Systemen.

Sie unterstützt dabei, Auswirkungen auf Einzelpersonen, Gruppen und die Gesellschaft zu erkennen, zu bewerten und zu dokumentieren.

ISO/IEC 42006:2025

Diese Norm enthält Anforderungen an Stellen, die KI-Managementsysteme auditieren und zertifizieren.

Sie richtet sich vor allem an Zertifizierungsstellen, ist aber auch für Unternehmen relevant, die eine Zertifizierung nach ISO/IEC 42001 vorbereiten.

ISO/IEC 5338:2023

Diese Norm beschreibt Prozesse über den gesamten Lebenszyklus eines KI-Systems.

Sie unterstützt Entwicklung, Beschaffung, Einführung, Betrieb, Änderung und Außerbetriebnahme von KI-Systemen.

ISO/IEC 23053:2022

Diese Norm beschreibt einen Rahmen für KI-Systeme, die maschinelles Lernen einsetzen.

Sie unterstützt das Verständnis der Bestandteile, Funktionen und Beziehungen innerhalb solcher Systeme.

ISO/IEC 5259, Normenreihe zur Datenqualität

Die Normenreihe behandelt die Qualität von Daten für Analysen und maschinelles Lernen.

Sie umfasst unter anderem:

  • Grundlagen und Begriffe
  • Datenqualitätsmodelle
  • Anforderungen an das Datenqualitätsmanagement
  • Datenqualitätsprozesse
  • Governance der Datenqualität

Gute Datenqualität ist entscheidend für belastbare, nachvollziehbare und möglichst diskriminierungsarme Ergebnisse.

ISO/IEC 25059:2023

Diese Norm enthält ein Qualitätsmodell für KI-Systeme.

Sie unterstützt dabei, Qualitätsanforderungen zu definieren und systematisch zu bewerten. Eine überarbeitete Ausgabe befindet sich 2026 im Normungsverfahren.

ISO/IEC 12792:2025

Diese Norm enthält eine Taxonomie für Transparenz bei KI-Systemen.

Sie hilft Organisationen dabei, zu bestimmen, welche Informationen für Nutzer, Kunden, Prüfer, Behörden und andere Beteiligte erforderlich sind.

ISO/IEC TR 24027:2021

Dieser technische Bericht behandelt Verzerrungen und Diskriminierungsrisiken in KI-Systemen und KI-gestützten Entscheidungen.

ISO/IEC TR 24028:2020

Dieser Bericht gibt einen Überblick über Vertrauenswürdigkeit bei künstlicher Intelligenz.

Dazu gehören unter anderem:

  • Transparenz
  • Erklärbarkeit
  • Robustheit
  • Sicherheit
  • Datenschutz
  • Fairness
  • Kontrollierbarkeit

ISO/IEC TR 24029-1:2021

Dieser Bericht behandelt die Bewertung der Robustheit neuronaler Netze.

ISO/IEC TR 24368:2022

Dieser Bericht gibt einen Überblick über ethische und gesellschaftliche Fragestellungen bei künstlicher Intelligenz.

Die genannten technischen Berichte gehören zum veröffentlichten Normenkatalog des ISO-Komitees für künstliche Intelligenz.

Ergänzende Management- und Sicherheitsnormen

Je nach Einsatzgebiet können zusätzlich relevant sein:

  • DIN EN ISO/IEC 27001 für Informationssicherheitsmanagement
  • DIN EN ISO/IEC 27002 für Sicherheitsmaßnahmen
  • DIN EN ISO/IEC 27005 für Informationssicherheitsrisiken
  • DIN EN ISO/IEC 27701 für Datenschutzmanagement
  • DIN EN ISO/IEC 29134 für Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • DIN ISO 31000 für allgemeines Risikomanagement
  • DIN EN IEC 31010 für Methoden der Risikobeurteilung
  • DIN EN ISO 19011 für Audits von Managementsystemen
  • ISO 37301 für Compliance-Managementsysteme
  • ISO 37000 für Governance von Organisationen

Nicht jede Norm ist für jedes Unternehmen erforderlich.

Welche Normen sinnvoll berücksichtigt werden, hängt von Branche, Unternehmensgröße, Rolle, Risikoklasse, Datenverarbeitung, Technik und dem angestrebten Nachweisniveau ab.

AI Compliance soll Sicherheit schaffen und Umsetzung ermöglichen

Gut aufgebaute AI Compliance verhindert nicht den Einsatz künstlicher Intelligenz.

Sie schafft Klarheit darüber, welche Systeme genutzt werden können, welche Voraussetzungen erforderlich sind und welche Risiken kontrolliert werden müssen.

Wenn rechtliche, technische und betriebliche Anforderungen frühzeitig miteinander verbunden werden, lassen sich unnötige Doppelarbeit und kostspielige Nachbesserungen vermeiden.

Sie erkennen rechtzeitig:

  • welche KI-Systeme bereits eingesetzt werden
  • wo tatsächlicher Handlungsbedarf besteht
  • welche Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten
  • welche Risiken priorisiert werden müssen
  • welche bestehenden Strukturen weiterverwendet werden können
  • welche Dokumentationen wirklich benötigt werden
  • welche Anwendungen nicht oder nur eingeschränkt eingesetzt werden sollten

So wird AI Compliance nicht zur Bremse, sondern zur verlässlichen Grundlage für einen verantwortungsvollen und wirtschaftlich sinnvollen KI-Einsatz.

Wo steht Ihre AI Compliance heute?

Vielleicht werden bereits KI-Anwendungen genutzt, ohne dass sie vollständig erfasst wurden.

Vielleicht bestehen erste Regeln, aber noch kein einheitlicher Prozess.

Oder sie möchten künstliche Intelligenz erstmals strukturiert und nachvollziehbar einführen.

Im Orientierungsgespräch klären wir:

  • welche KI-Systeme bereits eingesetzt oder geplant werden
  • welche Rolle Ihr Unternehmen einnimmt
  • welche Anforderungen aktuell relevant sind
  • wo Risiken oder Dokumentationslücken bestehen
  • welche nächsten Schritte sinnvoll sind

Sie erhalten eine verständliche erste Einordnung und eine klare Grundlage für ihre Entscheidung.