ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
B2B – für Unternehmer und Unternehmen
ANDLIS – Diana Waidner
Finkenweg 28/1
72654 Neckartenzlingen
Deutschland
Stand: 03.09.2026
1. Geltungsbereich und B2B-Ausrichtung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen ANDLIS – Diana Waidner, Finkenweg 28/1, 72654 Neckartenzlingen, Deutschland – nachfolgend „ANDLIS“ oder „Anbieterin“ und ihren Kunden.
ANDLIS schließt Verträge auf Grundlage dieser AGB ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Leistungen nach diesen AGB sind nicht für Verbraucher bestimmt.
ANDLIS ist berechtigt, vor Vertragsschluss einen geeigneten Nachweis der unternehmerischen Tätigkeit zu verlangen.
Diese AGB gelten insbesondere für Beratungs-, Projekt-, Schulungs-, Konzeptions-, Dokumentations-, Umsetzungs-, Digital- und Betreuungsleistungen.
Individuelle Vereinbarungen im angenommenen Angebot oder in einem gesonderten Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Leistungsbereiche
ANDLIS bietet insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen an:
- Datenschutz und Datenschutzmanagement
- Datenschutzberatung, Datenschutzanalysen und -audits
- auf Wunsch und nur bei ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung: Tätigkeit als externe Datenschutzbeauftragte
- AI Compliance Management
- Umsetzung und Begleitung von Anforderungen des EU AI Act
- KI-Richtlinien, Register und Dokumentationsstrukturen
- Risikoklassifizierung und Bewertung von KI-Systemen
- KI-Integration in Unternehmen
- Analyse und Optimierung betrieblicher Abläufe
- Entwicklung und Bewertung von KI-Anwendungsfällen
- Automatisierungs- und Umsetzungskonzepte
- KI-Schulungen und Workshops für Unternehmen
- Anbieter- und Systembewertungen
- Checklisten, Vorlagen und Praxislösungen
- weitere individuell vereinbarte Beratungs-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweils vom Kunden angenommenen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung.
3. Individuelles Angebot, Gültigkeit und Einbeziehung der AGB
Vor Beginn einer kostenpflichtigen Beauftragung erhält der Kunde grundsätzlich ein individuelles Angebot.
Dieses enthält, soweit für den jeweiligen Auftrag erforderlich, insbesondere:
- die vereinbarten Leistungen und den Leistungsumfang
- den Projekt- oder Leistungszeitraum
- den Preis bzw. die Vergütungsgrundlage
- die Zahlungsbedingungen
- gegebenenfalls enthaltene Korrektur- oder Abstimmungsrunden
- gegebenenfalls erforderliche Drittleistungen oder Fremdkosten
- besondere Vereinbarungen zum jeweiligen Projekt
- die Gültigkeitsdauer des Angebots
Angebote sind bis zu dem im Angebot ausdrücklich angegebenen Datum („Gültig bis“) gültig. Ist im Angebot keine abweichende Frist genannt, beträgt die Annahmefrist 14 Kalendertage ab Angebotsdatum.
Die Annahme muss ANDLIS innerhalb der jeweiligen Annahmefrist zugehen. Eine nach Fristablauf erklärte Annahme bedarf einer erneuten Bestätigung durch ANDLIS; ein Anspruch auf Aufrechterhaltung von Preis, Leistungsumfang, Zeitplanung oder Kapazitäten besteht nach Ablauf der Angebotsfrist nicht.
ANDLIS schuldet ausschließlich die im angenommenen Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen. Leistungen, die dort nicht enthalten sind, gehören nicht automatisch zum vereinbarten Leistungsumfang.
Diese AGB werden dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt oder im Angebot eindeutig einbezogen und in zumutbarer Weise zugänglich gemacht. Es gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung. Spätere Änderungen der AGB ändern einen bestehenden Vertrag nicht ohne entsprechende Vereinbarung.
4. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
- Annahme eines Angebots in Textform
- schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung
- Unterzeichnung eines Vertrages oder
- eine andere eindeutige Bestätigung der Beauftragung
ANDLIS ist berechtigt, Anfragen vor Vertragsschluss abzulehnen, insbesondere bei Interessenkonflikten, fehlenden Kapazitäten, fachlichen Gründen, rechtlichen oder organisatorischen Risiken oder bestehenden vertraglichen bzw. geschäftlichen Verpflichtungen.
5. Kostenlose Kennenlern- und Orientierungsgespräche
Ein kostenloses Kennenlern- oder Orientierungsgespräch stellt noch keinen kostenpflichtigen Vertrag und keine umfassende Beratungs-, Prüfungs- oder Umsetzungsleistung dar.
Kostenlose Kennenlern- oder Orientierungsgespräche sind eine freiwillige Leistung von ANDLIS. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, werden höchstens zwei kostenlose Kennenlern- oder Orientierungsgespräche pro Unternehmen angeboten, unabhängig davon, wie viele Ansprechpartner, Abteilungen oder Standorte das Unternehmen hat.
Ein Anspruch auf die Durchführung kostenloser Gespräche besteht nicht. Weitere Gespräche, Beratungen, Analysen, Prüfungen oder Ausarbeitungen werden nur nach vorheriger Information und entsprechender Beauftragung kostenpflichtig erbracht.
6. Trennung von ANDLIS und hajoona
Die geschäftliche Tätigkeit von ANDLIS und die Tätigkeit von Diana Waidner im Zusammenhang mit hajoona werden strikt voneinander getrennt.
Kunden und Teampartner von hajoona werden grundsätzlich nicht als Neukunden von ANDLIS angenommen.
Dies gilt insbesondere für Personen oder Unternehmen, die ANDLIS aufgrund einer bestehenden oder früheren Kunden-, Teampartner- oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang mit hajoona bekannt geworden sind.
Damit sollen Interessenkonflikte, Überschneidungen der Geschäftsbereiche sowie eine Nutzung bestehender hajoona-Kunden- oder Teampartnerbeziehungen für ANDLIS vermieden werden.
Wird eine entsprechende Verbindung bereits vor Vertragsschluss bekannt, ist ANDLIS berechtigt, die Beauftragung abzulehnen.
Bereits wirksam geschlossene, unabhängig von hajoona entstandene Vertragsverhältnisse werden durch diese Regelung nicht automatisch beendet. Soweit sich nachträglich ein konkreter Interessenkonflikt ergibt, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen miteinander ab.
7. Leistungscharakter und Erfolg
ANDLIS erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht nach dem im Angebot festgelegten Leistungsumfang.
Bei Beratungs-, Schulungs-, Analyse- und Begleitungsleistungen wird grundsätzlich kein bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Erfolg geschuldet.
Insbesondere besteht keine Garantie dafür, dass:
- ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg erreicht wird
- bestimmte Kosten eingespart werden
- ein KI-Projekt einen bestimmten Nutzen erzielt
- eine Behörde oder Aufsichtsbehörde eine bestimmte Entscheidung trifft
- eine Zertifizierung, Prüfung oder Auditierung erfolgreich abgeschlossen wird
- ein bestimmtes technisches oder wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird
Soweit ausdrücklich ein konkretes Arbeitsergebnis vereinbart wurde, wird dieses nach Maßgabe des individuellen Angebots geschuldet.
8. Datenschutz- und Compliance-Leistungen / Grenzen der Rechtsberatung
ANDLIS bietet fachliche Beratungs-, Prüfungs-, Dokumentations- und Unterstützungsleistungen im Bereich Datenschutz und Compliance an. Hierzu können insbesondere Analysen, Dokumentationen, Verzeichnisse, Register, Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. deren Unterstützung, Audits, Schulungen, Handlungsempfehlungen und Umsetzungsbegleitung gehören.
Eine Garantie für vollständige rechtliche Beanstandungsfreiheit oder eine bestimmte Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts wird nicht übernommen.
ANDLIS erbringt keine anwaltliche Rechtsberatung, keine Rechtsvertretung und keine gerichtliche Vertretung. Rechtliche Bewertungen erfolgen nur, soweit sie im Rahmen der jeweiligen Datenschutz-, Compliance- oder sonstigen fachlichen Tätigkeit gesetzlich zulässig und für deren sachgerechte Durchführung erforderlich sind.
Soweit eine Angelegenheit eine darüber hinausgehende anwaltliche Einzelfallprüfung oder Vertretung erfordert, ist ein entsprechend befugter Rechtsanwalt einzubeziehen.
9. Gesonderte Benennung als externe Datenschutzbeauftragte
Eine allgemeine Datenschutzberatung durch ANDLIS beinhaltet keine automatische oder stillschweigende Benennung von Diana Waidner oder ANDLIS als externe Datenschutzbeauftragte.
Eine formelle Benennung als externe Datenschutzbeauftragte erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart, von ANDLIS angenommen und in einer gesonderten Beauftragungs- bzw. Benennungsvereinbarung festgehalten wird. ANDLIS ist nicht verpflichtet, eine solche Benennung anzunehmen.
Im Fall einer ausdrücklichen Benennung gelten ergänzend die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO und des BDSG sowie die gesonderte Vereinbarung. Die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Datenschutzbeauftragten bleibt unberührt.
Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters wird durch die Benennung einer Datenschutzbeauftragten nicht auf ANDLIS übertragen.
10. AI Compliance und KI-Integration
ANDLIS unterstützt Kunden insbesondere bei der Einordnung und Dokumentation von KI-Systemen, Risikoklassifizierung, organisatorischen AI-Compliance-Prozessen, internen Richtlinien, Registern und Nachweisen, Schulung und Sensibilisierung, Anbieterbewertung sowie Auswahl und Einführung von KI-Anwendungen.
Gesetzliche Pflichten, die dem Kunden aufgrund seiner jeweiligen Rolle als Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler oder sonstiger Beteiligter eines KI-Systems zugewiesen sind, verbleiben beim jeweils gesetzlich Verantwortlichen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
Der Kunde bleibt für seine unternehmerischen Entscheidungen, die tatsächliche Nutzung der eingesetzten Systeme sowie die interne Umsetzung vereinbarter Maßnahmen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine andere Leistung übernommen wurde.
Eine Beratung durch ANDLIS stellt keine Garantie dafür dar, dass ein KI-System dauerhaft allen gesetzlichen, technischen oder organisatorischen Anforderungen entspricht.
11. Änderungen von Gesetzen, Normen, externen Systemen und KI-Plattformen
Gesetze, behördliche Auslegungen, Normen, technische Standards, KI-Systeme, Plattformen, Softwarelösungen und andere externe Dienste können sich jederzeit ändern.
ANDLIS hat insbesondere keinen Einfluss auf Änderungen von Funktionen, KI-Modellen, Schnittstellen, Preisen, Lizenzbedingungen, technischen Voraussetzungen, Sicherheitsmechanismen, Datenschutz- oder Nutzungsbedingungen und Verfügbarkeit externer Anbieter.
Sofern im Angebot keine laufende Monitoring-, Wartungs- oder Aktualisierungsleistung ausdrücklich vereinbart wurde, besteht nach Abschluss des ursprünglichen Auftrags keine Verpflichtung von ANDLIS, bereits erbrachte Dokumente, Konzepte, Systeme oder Empfehlungen fortlaufend an spätere rechtliche, normative, technische oder organisatorische Änderungen anzupassen.
Anpassungsarbeiten, die aufgrund solcher Änderungen erforderlich werden, gelten grundsätzlich als zusätzliche, gesondert zu vergütende Leistungen.
12. Zusatzleistungen und Änderungen des Leistungsumfangs
Alle Leistungen, die über den im angenommenen Angebot ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und sind gesondert zu vergüten.
Hierzu gehören insbesondere:
- zusätzliche Beratungsstunden, Gespräche oder Besprechungen
- zusätzliche Schulungen oder Workshops
- weitere Dokumente, Richtlinien, Register, Auswertungen oder Prüfungen
- weitere KI-Systeme, Softwarelösungen oder Anwendungen
- zusätzliche Unternehmensbereiche oder Standorte
- nachträgliche Erweiterungen des Projekts oder neue Aufgabenstellungen
- zusätzliche Funktionen oder Anforderungen
- zusätzliche Korrektur- oder Überarbeitungsrunden
- grundlegende Konzeptänderungen
- nachträglich gewünschte Ergänzungen
- Anpassungen aufgrund nachträglich bereitgestellter Informationen
- Arbeiten aufgrund geänderter gesetzlicher, technischer oder organisatorischer Anforderungen
- Support- oder Betreuungsleistungen nach Abschluss des vereinbarten Projekts
- sonstige Leistungen, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten waren
Zusatzleistungen sind nicht mit dem ursprünglich vereinbarten Preis abgegolten.
Vor Durchführung kostenpflichtiger Zusatzleistungen informiert ANDLIS den Kunden darüber, dass diese Leistungen nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind. Zusatzleistungen werden grundsätzlich erst nach entsprechender Abstimmung bzw. Beauftragung durchgeführt.
Hierfür kann ANDLIS ein ergänzendes Angebot oder einen Nachtrag erstellen oder – bei bereits vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätzen – nach diesen Sätzen abrechnen.
Mit der ausdrücklichen Beauftragung einer zusätzlichen Leistung erkennt der Kunde deren gesonderte Vergütungspflicht an. Änderungen des Leistungsumfangs können außerdem zu einer Anpassung vereinbarter Projekt- und Fertigstellungstermine führen.
13. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten ausschließlich die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich Bruttopreise angegeben sind, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wird, erfolgt die Zahlung grundsätzlich in zwei Teilbeträgen:
Erste Zahlung
50 % der vereinbarten Gesamtvergütung sind nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung sowie vor Beginn der Leistungserbringung fällig. ANDLIS ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Eingang dieser Zahlung zu beginnen.
Zweite Zahlung
Die verbleibenden 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung werden nach vollständiger Erbringung der im Angebot vereinbarten Leistung fällig. Soweit es sich rechtlich um eine Werkleistung handelt, richtet sich die Fälligkeit der Schlusszahlung nach den gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme, soweit im individuellen Vertrag nichts Zulässiges abweichend vereinbart wurde.
Bei Projekten mit klar abgegrenzten Leistungsabschnitten können im individuellen Angebot abweichende Zahlungsmeilensteine vereinbart werden.
Zusatzleistungen nach Ziffer 12 werden zusätzlich zur ursprünglich vereinbarten Vergütung abgerechnet.
Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
14. Korrektur- und Überarbeitungsrunden
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind bei individuell erstellten Arbeitsergebnissen maximal zwei angemessene Korrekturrunden enthalten.
Eine Korrekturrunde ist eine inhaltlich zusammengefasste Rückmeldung des Kunden zu einem vorgelegten Arbeitsergebnis. Einzelne, zeitlich versetzte Änderungswünsche können als weitere Korrekturrunde gelten, wenn sie nicht in einer angemessenen gebündelten Rückmeldung erfolgen.
Eine Korrekturrunde umfasst ausschließlich Änderungen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs.
Nicht als Korrekturen gelten insbesondere neue Aufgabenstellungen, nachträgliche Erweiterungen, geänderte Kundenwünsche, zusätzliche Inhalte, grundlegende Konzeptänderungen, zusätzliche Systeme oder Funktionen sowie Änderungen aufgrund nachträglich bereitgestellter Informationen. Diese Leistungen sind gesondert zu vergütende Zusatzleistungen gemäß Ziffer 12.
15. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt ANDLIS alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
ANDLIS darf grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Angaben vertrauen, soweit keine offensichtlichen Zweifel bestehen.
Verzögerungen aufgrund fehlender, fehlerhafter oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Entsteht durch fehlende, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung zusätzlicher Arbeitsaufwand, kann dieser nach vorheriger Abstimmung als Zusatzleistung gesondert berechnet werden.
16. Termine, Projektfristen und Unterbrechungen
Vereinbarte Projektfristen setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus.
Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender Informationen, Daten, Freigaben, Entscheidungen, Zugänge oder sonstiger erforderlicher Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
Bei längeren vom Kunden verursachten Projektunterbrechungen kann die Fortsetzung des Projekts von den dann verfügbaren Kapazitäten von ANDLIS abhängen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.
Soweit Termine ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, bleibt diese Vereinbarung maßgeblich.
17. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
Soweit eine Leistung nach ihrem Inhalt als Werkleistung einzuordnen ist und eine Abnahme erforderlich ist, gelten die gesetzlichen Abnahmevorschriften.
Der Kunde ist verpflichtet, ein vertragsgemäß hergestelltes Werk abzunehmen, soweit keine wesentlichen Mängel entgegenstehen. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme, insbesondere zur Abnahme nach Fristsetzung, bleiben unberührt.
18. Einsatz von KI durch ANDLIS
ANDLIS ist berechtigt, bei der Leistungserbringung geeignete KI-Systeme und sonstige digitale Werkzeuge unterstützend einzusetzen.
Der Einsatz erfolgt nur, soweit dies mit den vertraglichen Vertraulichkeitspflichten, den datenschutzrechtlichen Anforderungen, dem vereinbarten Leistungszweck und gegebenenfalls bestehenden Weisungen des Kunden vereinbar ist.
Personenbezogene, vertrauliche oder besonders schutzbedürftige Informationen werden nicht allein aufgrund dieser AGB uneingeschränkt an KI-Dienste übermittelt. Erforderliche datenschutzrechtliche, vertragliche oder organisatorische Voraussetzungen sind zu beachten.
Die Verantwortung von ANDLIS für die vertraglich vereinbarte Leistung wird durch den unterstützenden Einsatz von KI nicht ausgeschlossen.
19. Sonderleistungen, Drittanbieter, Lizenzen, Programme und Abonnements
Soweit für die Durchführung eines Auftrags zusätzliche Leistungen oder Produkte Dritter erforderlich oder vom Kunden gewünscht sind, sind diese nicht Bestandteil der Vergütung von ANDLIS, sofern im individuellen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Hierzu zählen insbesondere:
- Foto- und Videoaufnahmen
- Fotografen, Videografen und sonstige externe Kreativleistungen
- Bild-, Musik-, Audio- und Medienlizenzen
- Softwarelizenzen
- KI-Tools und KI-Plattformen
- Programme und Apps
- Plugins und Erweiterungen
- Hosting- und Domainleistungen
- Schnittstellen und API-Nutzungen
- Cloud-Dienste
- technische Plattformen
- kostenpflichtige Zusatzfunktionen
- einmalige oder wiederkehrende Abonnements
Diese Sonderleistungen, Lizenzen, Programme und Abonnements sind grundsätzlich vom Kunden selbst und unmittelbar beim jeweiligen Drittanbieter zu buchen und zu bezahlen.
Der jeweilige Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande. Es gelten die Preise, Vertragsbedingungen, Laufzeiten, Kündigungsfristen und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters.
ANDLIS kann den Kunden bei Auswahl, Einrichtung und technischer Integration geeigneter Drittanbieter unterstützen. Eine solche Unterstützung führt nicht dazu, dass ANDLIS Vertragspartner des jeweiligen Drittanbieters wird.
Laufende Gebühren, Lizenzkosten, Abonnementkosten, Nutzungsgebühren sowie spätere Preisänderungen eines Drittanbieters trägt ausschließlich der Kunde.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, erforderliche Verträge und Abonnements rechtzeitig abzuschließen, aufrechtzuerhalten, zu verlängern oder zu kündigen.
Änderungen von Preisen, Funktionen, Vertragsbedingungen, Verfügbarkeit oder technischen Voraussetzungen eines Drittanbieters liegen außerhalb des Einflussbereichs von ANDLIS.
Werden aufgrund solcher Änderungen zusätzliche Anpassungs-, Beratungs- oder Umsetzungsleistungen durch ANDLIS erforderlich, gelten diese als gesondert zu vergütende Zusatzleistungen gemäß Ziffer 12.
20. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechte
Stellt der Kunde Texte, Fotos, Videos, Logos, Marken, Audioaufnahmen, Stimmen, personenbezogene Daten oder sonstige Materialien zur Verfügung, versichert er, über die für den Auftrag erforderlichen Rechte, Rechtsgrundlagen und Einwilligungen zu verfügen.
Der Kunde ist insbesondere für erforderliche Urheberrechte, Nutzungsrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte und datenschutzrechtliche Berechtigungen verantwortlich.
ANDLIS ist ohne besonderen Anlass nicht verpflichtet, die vollständige Rechtekette der vom Kunden bereitgestellten Materialien zu überprüfen.
21. Urheber- und Nutzungsrechte
Von ANDLIS erstellte Texte, Konzepte, Dokumentationen, Vorlagen, Grafiken und sonstige Arbeitsergebnisse können urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt sein.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die für den im Angebot bestimmten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Bereits vor Auftragserteilung bestehende Methoden, Vorlagen, Konzepte, Checklisten, Strukturen, Know-how, Arbeitsweisen und wiederverwendbare Bausteine von ANDLIS verbleiben bei ANDLIS.
Soweit Arbeitsergebnisse unter Einsatz von KI erstellt werden, werden Nutzungsrechte nur in dem Umfang eingeräumt, in dem ANDLIS solche Rechte tatsächlich zustehen oder übertragen darf. Eine Garantie für urheberrechtliche Schutzfähigkeit, Exklusivität oder Einzigartigkeit rein oder überwiegend KI-generierter Bestandteile wird nicht übernommen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks, insbesondere eine Weiterveräußerung, Weiterlizenzierung oder öffentliche Bereitstellung von ANDLIS-Vorlagen und -Konzepten, bedarf einer entsprechenden Nutzungsrechtseinräumung.
22. Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
Dies betrifft insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, interne Prozesse, Kundeninformationen, Kalkulationen, Sicherheitsinformationen, Zugangsdaten und nicht öffentlich bekannte Unternehmensinformationen.
Vertrauliche Informationen dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, die sie zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags benötigen und ihrerseits angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Gesetzliche Offenlegungs-, Auskunfts- oder Meldepflichten bleiben unberührt.
23. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Personenbezogene Daten werden nach den jeweils geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Soweit ANDLIS personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet und eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO vorliegt, wird erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
Die Beauftragung von ANDLIS entbindet den Kunden nicht von seinen eigenen gesetzlichen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten.
Soweit für eine konkrete Leistung besondere datenschutzrechtliche Rollen, Vereinbarungen oder Weisungen erforderlich sind, werden diese gesondert festgelegt.
24. Subunternehmer und externe Fachkräfte
ANDLIS ist berechtigt, soweit sachlich erforderlich und vertraglich sowie datenschutzrechtlich zulässig, geeignete Subunternehmer, freie Mitarbeiter oder externe Fachkräfte zur Erfüllung einzelner Leistungen einzusetzen.
Ein Anspruch auf ausschließlich persönliche Leistungserbringung durch Diana Waidner besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Soweit Diana Waidner persönlich als externe Datenschutzbeauftragte benannt oder eine sonstige persönliche Leistung ausdrücklich vereinbart wurde, bleiben die daraus folgenden persönlichen und gesetzlichen Pflichten unberührt.
Die gesetzliche Verantwortlichkeit von ANDLIS für eingesetzte Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
25. Laufende Betreuungsleistungen
Laufzeit, Leistungsumfang, Abrechnungszeitraum und Kündigungsbedingungen laufender Betreuungs-, Monitoring-, Support- oder sonstiger wiederkehrender Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung.
Soweit dort keine besondere Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Eine einmalige Projektbeauftragung begründet keine automatische Dauerbetreuung und keine Verpflichtung zu fortlaufender Überwachung oder Aktualisierung.
26. Haftung
ANDLIS haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien im Umfang der jeweiligen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ANDLIS.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
27. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses auf den jeweiligen Vertrag anwendbar sein könnte.
28. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand am Sitz von ANDLIS vereinbart.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
29. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen oder Ergänzungen des individuellen Leistungsumfangs sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit mindestens in Textform erfolgen, beispielsweise per E-Mail.
Dies gilt insbesondere für kostenpflichtige Zusatzleistungen, Terminänderungen, Freigaben und Änderungen des Projektumfangs.
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
30. Schlussbestimmungen
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
ANDLIS – Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B) | Stand 03.09.2026 |
